Stein & Beton
+43 664 9104427
IMPRESSUM:
Informationen lt. § 5 Abs.1 E-Commerce-Gesetz Medieninhaber, Herausgeber:
Hemetzberger Stein & Beton
Am Berg 5
5310 Tiefgraben
E-Mail: franz@hemetzberger.at
Telefon: +43 664 910 44 27
Umsatzsteuer-ID: ATU81642037
Für den Inhalt verantwortlich: Hemetzberger Stein & Beton
Geschäftsführung Franz Hemetzberger
Gewerbeberechtigungen: (Verleihungsbehörde WKO)
1. Baugewerbetreibender eingeschränkt auf die Ausführung von Fundamentierungen und Betonwänden bis zu einer Höhe von max. 1,5m für Gartenmauern und Schwimmbäder.
2. Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten
3. Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu
einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse
erforderlich sind
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalte
Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig bearbeitet und überprüft. Hemetzberger Stein & Beton übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Hemetzberger Stein & Beton und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unser Angebot umfasst Leistungen in den auf der Website angeführten Leistungen. Zusätzliche vom Leistungsumfang des Vertrages nicht umfasste, aber notwendige Arbeiten können nach Bestätigung des Auftraggebers von Hemetzberger Stein & Beton oder einem von Hemetzberger Stein & Beton beauftragten Subunternehmer ausgeführt werden. Für diese dazugehörigen Leistungen einschließlich der Beratung gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Angebot, Vertragsabschluss und Durchführung
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf dem erkennbaren Umfang zum Zeitpunkt der Besichtigung vor Ort bzw. auf den zur Verfügung gestellten Informationen, Plänen, etc. Unvorhergesehene Leistungen, insbesondere Leistungen, die zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht zu erkennen waren, werden gesondert nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand verrechnet.
2. Hat der Kunde das unterbreitete Angebot nicht ausdrücklich oder schriftlich angenommen, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, sobald der Auftraggeber die Leistung ohne Widerspruch entgegennimmt. Wird ein geschlossener Vertrag durch den Auftraggeber storniert, sind 20% der Bausumme als Stornogebühr zu entrichten.
3. Bei bzw. für Arbeiten, für die Hemetzberger Stein & Beton nicht konzessioniert sind bzw. für die keine eigene Gewerbeberechtigung vorhanden ist wie z.B.: Elektriker, Installateur und dergleichen, werden die Leistungen nicht durch unser Unternehmen selbst erbracht, sondern erfolgt eine Weiterleitung, Vermittlung oder Koordination an bzw. mit einem für das Gewerk konzessionierten und zur Ausübung berechtigten Professionisten. Die Abrechnung solcher Tätigkeiten erfolgt entweder durch den vermittelten, konzessionierten Gewerbetreibenden selbst oder, wenn dieser in sub oder koordiniert tätig war, durch Hemetzberger Stein & Beton. Der Umfang unserer Gewerbeberechtigungen ist im Impressum angeführt und ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der GewO. Leistungen, für die wir über keine Gewerbeberechtigung verfügen, werden ausschließlich durch Dritte, dazu berechtigte Unternehmen/Unternehmer ausgeführt.
4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausführungen der zu erbringenden Leistungen nicht durch Auf- und Umräumarbeiten oder der Gleichen behindert werden. Ist es notwendig, dass diese Arbeiten dennoch von uns verrichtet werden, werden diese nach Stundenaufwand abgerechnet.
5. Geräte werden vor Inbetriebnahme auf eine einwandfreie Funktion überprüft. Dies gilt mit Inbetriebnahme ausdrücklich als zugestanden. Für sämtliche Betriebsstörungen, die ihre Ursache nicht in einem Defekt am Gerät haben, übernehmen wir keine Haftung.
6. Für den Betrieb unserer Geräte ist es erforderlich, Stromkabel, Schläuche, usw. zu verlegen. Der Kunde muss darauf achten, dass er nicht darüber stolpert, sowie, dass Kinder und Haustiere weder Geräte noch Installationen manipulieren. Für Verletzungen wird nicht gehaftet.
7. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Strom, Beleuchtung und Wasser kostenlos zur Verfügung bereitgestellt werden.
8. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass kostenfreies Parken für mind. ein Firmenfahrzeug der Firma Hemetzberger Stein & Beton möglich ist, sowie ausreichend Platz für Warenanlieferung mittels LKW.
9. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten die Anrainer und Nachbarn über den Baubeginn, sowie mögl. Lärm, Schmutz, eventuelle Straßenbehinderungen u.d.gl. zu informieren. Bei Disputen und Streitigkeiten mit der Nachbarschaft hat Hemetzberger Stein & Beton das Recht, die Arbeiten einzustellen und nach deren Klärung wieder fortzuführen. Für die Klärung der Ungereimtheiten ist allein der Auftragserteiler verantwortlich. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Auftraggeber aufzukommen. Für dadurch auftretende Zeitverzögerungen kann Hemetzberger Stein & Beton nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Weiters besteht kein Anspruch auf Pönalen o.ä.
10. Bei unvorhersehbaren Witterungseinflüssen (frühe oder späte Wintereinbrüche, längere Regenphasen, Wetterkapriolen, Hagel, Sturm, etc.) hat Hemetzberger Stein & Beton das Recht den Baubeginn und/oder den Leistungszeitraum zu verschieben bzw. zu verlängern.
11. Hemetzberger Stein & Beton ist berechtigt, Firmen- und Werbetafeln am Vertragsgegenstand oder Grundstück für die Dauer der Leistungserbringung anzubringen. Hemetzberger Stein & Beton ist berechtigt, Bilder vom Bauvorhaben als Referenzen zu veröffentlichen.
Preise
1. Die in unserem Angebot ausgewiesenen Preise haben eine Gültigkeit von 3 Monaten.
2. Alle Preise verstehen sich in Euro (€)
3. Die ermittelten Preise sind nach den für die jeweilige Leistung erforderlichen Materialien und Arbeitsleistungen individuell kalkuliert und können nicht mit früheren oder späteren Angeboten und Rechnungen in Zusammenhang gebracht werden!
4. Arbeiten, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht angeführt sind, jedoch erwünscht und/oder erforderlich sind, werden gesondert berechnet oder im Auftrag ergänzt.
5. Mündliche Preisangaben haben nur dann Gültigkeit, wenn wir diese auch schriftlich bestätigen.
Zahlungsbedingungen
1. Bei Auftragssummen über 10.000 (zehntausend) Euro ist eine Anzahlung von 30% der Gesamtsumme bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Baubeginn zu entrichten. Bei Verzug der Anzahlung behält sich Hemetzberger Stein & Beton das Recht vor, den Baubeginn zu verschieben.
2. Hemetzberger Stein & Beton ist berechtigt, monatlich oder nach abgeschlossenen Bauphasen Teilrechnungen zu legen. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Sofern keine gesonderten Regelungen schriftlich getroffen wurden.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen und Mahnspesen
Bei Zahlungsverzug ist Hemetzberger Stein & Beton nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Die bisherigen Leistungen werden in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu entrichten.
Die daraus entstehenden Kosten, sowie die Bauzeitverzögerung gehen auf Kosten des Auftraggebers.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist Hemetzberger Stein & Beton berechtigt, Verzugszinsen von 12% p.a. zu verrechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als Entgegenkommen an den Kunden – begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 12% Verzugszinsen.
Für Mahnungen werden von Hemetzberger Stein & Beton Mahnspesen verrechnet. Für nicht eingelöste Bankeinzüge wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils € 10,00 von Hemetzberger Stein & Beton eingehoben.
Bonitätsüberprüfung
Soweit wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung, holen wir ggf. eine Bonitätsauskunft über Sie ein.
Dafür werden wir Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) an dieses Unternehmen weiterleiten. Auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren wird geprüft, wie hoch das Risiko eines Zahlungsausfalls ist. Vom Ergebnis der Bonitätsüberprüfung machen wir den Kaufvertragsabschluss abhängig.
Haftung
1. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder Zusicherungen betreffen, die den Auftraggeber auch gegen Schadensrisiken absichern soll. Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht eine entsprechend auf den vorhersehbaren Schaden begrenzte Haftung nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder ein Fall des Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung vorliegt. In allen übrigen Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir dem Grunde und der Höhe nach, nur soweit entsprechender Versicherungsschutz besteht.
2. Für die Demontage und Montage von vorhandenen Gegenständen übernehmen wir für etwaige Schäden, Reparaturen, Ersatzteile und der Gleichen keinerlei Haftung und Gewährleistung.
3. Für Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse und Wettereinflüsse wie z.B. Sturm, Schnee, Starkregen, Hagel, Muren, Überschwemmungen etc. sowie Schäden verursacht von Tiere und Dritte während der Bauphase und nach Fertigstellung wird keine Haftung und Gewährleistung übernommen. Kosten, die durch die Sanierung bzw. Wiederherstellung anfallen, sind zur Gänze vom Auftraggeber oder dessen Versicherung zu übernehmen.
4. Die Firma Hemetzberger Stein & Beton stellt während des Leistungszeitraumes Baustellenabsperrungen, Baustellen-Warnschilder, Absperrbänder usw. zur Verfügung. Werden diese bei nicht Anwesenheit von Hemetzberger Stein & Beton durch Sturm, andere Gewerke oder Vandalismus umgestossen oder zerstört, hat der Auftragserteiler unverzüglich für die Wiederinstandsetzung einer sachgerechten Baustellenabsperrung zu Sorgen.
5. Hemetzberger Stein & Beton haftet für keine Schäden oder Verletzungen an Personen, die unbefugt die Baustelle betreten.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wels. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Datenschutzerklärung Stand 24.02.2025
Allgemeines
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Auskunft
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